Shooter Manhattan!?
Verfasst von T. am März 22, 2008
Ein Elternpaar will seinem Sohn einen sehr ungewöhnlichen Namen geben. Nach Prüfung entschied das Standesamt gegen eine Beurkundung des Namens - weil der keiner sei. Die Eltern erwägen nun eine Klage.
Bei der (Vor-)Namensgebung scheint die elterliche Kreativität kaum Grenzen zu kennen. Doch sind ihr von Amts wegen tatsächlich auch keine Grenzen gesetzt? Anfang des Monats begrüßte eine Geburtsanzeige einen soeben geborenen Bochumer Jungen namens “Shooter Manhattan” als neuen Erdenbürger.